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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen e.V. findest du hier .

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BFD bei der DLRG Recklinghausen

Genau das Richtige für dich, wenn du

  • Lust auf die Arbeit mit Menschen im und am Wasser hast.
  • viele neue Eindrücke gewinnen, wertvolle Erfahrungen sammeln und neue Menschen kennenlernen möchtest.
  • bereit bist, für kurze Zeit als Rettungsschwimmer an der Nord- oder Ostsee tätig zu sein.
  • am besten zwölf, jedoch mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate Zeit mitbringst.
  • dich weiterbilden und weiterentwickeln möchtest.

Was dich als Bufdi erwartet

Du arbeitest in Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche, in deiner Einsatzstelle. Ein BFD in Teilzeit ist ebenfalls möglich. In deiner Einsatzstelle übernimmst du je nach deinen Fähigkeiten und Interessen u.a. folgende Aufgaben:

  • Assistenz oder Ausbilder bei Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung
  • Mitwirkung bei unseren Sport- und Bewegungsangeboten außerhalb des Wassers
  • Mitwirkung im Wasserrettungsdienst (Naturfreibad Suderwich, Hafenfest Recklinghausen)
  • Vereinsmanagement in den Bereichen Organisations- und Personalentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
  • Instandhaltung und Wartung von Material
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Mitarbeit in verschiedenen Projekten wie „Inklusives Schwimmkonzept“, „Jugendliche ins Ehrenamt“ oder „Startchancen-Programm“

Alle Bundesfreiwilligen werden entsprechend ihrer Eignung während ihres Dienstes für eine kurze Zeit als Rettungsschwimmer an der Nord- oder Ostseeküste eingesetzt.

Die wichtigsten Voraussetzungen des BFD

  • Ein monatlicher Einstieg in den BFD ist möglich (jeweils zum 01. bzw. 15. eines Monats). Rechne mit einer Vorlaufzeit von ca. 6-8 Wochen nach Deiner Bewerbung!
  • Es gibt keine Altersgrenze.
  • Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
  • Du verpflichtest dich zu mindestens 25 Bildungstagen (individuell gestaltbar) innerhalb eines zwölfmonatigen BFD (unter 27 Jahre) oder zu 12 Bildungstagen (über 27 Jahre).
  • Du erhältst ein Taschengeld und bist sozialversichert.

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