Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte
Wer Schwimmunterricht oder schulische Angebote im und am Wasser verantwortlich begleitet, muss über die erforderliche Rettungsfähigkeit verfügen.
Entscheidend ist dabei die jeweilige Schwimmstätte: Eine Lehrkraft muss unter den dort gegebenen Bedingungen in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können.
Kursangebote für Lehrkräfte
Welche Rettungsfähigkeit brauche ich?
Kleine Rettungsfähigkeit
Für Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis des Deutschen Schwimmpasses Bronze sowie grundlegender Fähigkeiten im Retten und in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Allgemeine Rettungsfähigkeit
Für Schwimmstätten mit einer Wassertiefe über 1,35 m, für beaufsichtigte offene Gewässer sowie bestimmte schulische Wassersportangebote. Sie kann unter anderem über die Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze nachgewiesen werden.
Gut zu wissen: Für das Schwimmen und Baden in nicht beaufsichtigten offenen Gewässern gelten weitergehende Anforderungen; hier ist grundsätzlich das Niveau des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber erforderlich.
Die Regelungen basieren auf Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (BASS 18-23 Nr. 2) in Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2020
Rettungsfähigkeit auffrischen
Die eigene Rettungsfähigkeit muss fortlaufend sichergestellt werden. Spätestens nach vier Jahren ist eine Auffrischung nachzuweisen.
Wir bieten dafür unterschiedliche Kursformate an – von der kompakten Lehrerfortbildung bis zu ausführlicheren Kursen mit mehr Zeit für praktische Übungen, individuelle Rückmeldungen und Vertiefung.
Eine Terminanfrage kann an rettungsschwimmen@recklinghausen.dlrg.de gesendet werden, sofern in der obenstehenden Tabelle derzeit kein Kurs ausgeschrieben ist.


