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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen e.V. findest du hier .

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Kurskonditionen Kinderanfängerschwimmausbildung

Mit der Anmeldung zu einem Kinderanfängerschwimmkurs oder Eltern-Kind-Kurs der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen erkennen Sie folgende Anmeldebedingungen vollständig an.

§ 1 Anmeldung

(1)  Die Kinderanfängerschwimmkurse und Eltern-Kind-Kurse der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen e. V. stellen ein Kursangebot über die sich in der Ausschreibung befindlichen Termine dar. Neben der Kursgebühr ist eine Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr verpflichtend und wird mit Kursanmeldung - spätestens nach Überweisung der Kursgebühr - bestätigt.

(2)  Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung sowie bei kostenpflichtigen Veranstaltungen die notwendigen Zahlungsinformationen. Diese sind innerhalb von 5 Tagen - in jedem Fall jedoch vor Seminarbeginn - auf das angegebene Konto zu überweisen.

(3)  Erfolgt Ihre Überweisung nicht innerhalb der angegebenen Frist, behalten wir uns vor, Sie ohne weitere Information von der Kursliste zu streichen und andere Teilnehmer nachrücken zu lassen. Sie werden über die Abmeldung von uns per E-Mail informiert. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Falls der Kurs ausgebucht ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine Teilnahme.

(4)  Auf Wunsch können wir Ihnen nach Zahlungseingang eine verbindliche Anmeldebestätigung zusenden.

(5)  In Ausnahmefällen (Übernahme der Kursgebühren durch einen Träger oder ein Unternehmen; sehr kurzfristige Buchung eines freien Platzes), die vorher mit uns abzustimmen sind, ist die Zahlung der Kursgebühren nach entsprechender Bestätigung durch uns auch nach Kursbeginn akzeptiert.

§ 2 Teilnehmerzahl

(1)  Falls die in der Kursausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, fällt dieser Kurs aus oder die Teilnehmer werden einem anderen gleichwertigen Kurs zugeordnet. Bei Kursausfall erstatten wir die gezahlte Teilnahmegebühr nach Rücksprache unverzüglich zurück.

§ 3 Voraussetzungen

(1)  Teilnehmer von Kinderanfängerschwimmkursen und Eltern-Kind-Kursen müssen im laufenden Kalenderjahr Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen sein. Die Mitgliedschaft wird durch das Ausfüllen der Beitrittserklärung bestätigt.

(2)  Zuzüglich zu der ausgeschriebenen Kursgebühr wird der Mitgliedsbeitrag - gemäß Satzung der Ortsgruppe - zu Beginn eines Jahres oder zum Zeitpunkt des Beitritts fällig.

(3)  Weiter muss der Teilnehmer am ersten Tag folgende Dokumente vorlegen, um seinen Anspruch auf den gebuchten Platz wahrnehmen zu können – sofern diese nicht bereits abgegeben worden sind:

  • Einverständniserklärung Kinderanfängerschwimmen
  • Beitrittserklärung, wenn nicht bereits vorhanden
  • Ausgefüllte Fotoerklärung

(4)  Ausbildungen finden nicht statt, wenn die Nutzungsgenehmigung durch die Stadt Recklinghausen oder andere Stellen widerrufen wird. Der Kurs wird vom Veranstalter abgesagt und die Teilnehmergebühren werden für einen zeitnahen Folgekurs „geparkt“.

§ 5 Zahlungsverkehr

(1)  Die Zahlung der Teilnehmergebühren hat, wie in der Ausschreibung gefordert, zu erfolgen. Sollte es Probleme wegen kurzfristiger Anmeldungen etc. geben, ist dieses mit einem Verantwortlichen der DLRG Recklinghausen zu besprechen. Kontodaten finden Sie hier. Bei Überweisungen ist grundsätzlich als erster Verwendungszweck die in der Bestätigungsmail angegebene 8-stellige Anmelde-ID anzugeben. Sollte ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheinen oder die geforderten Voraussetzungen erfüllen, fallen dennoch die gesamten Lehrgangskosten an.

 

§ 6 Aufsichtspflicht

(1)  Die DLRG Ortsgruppe Recklinghausen –vertreten durch die beauftragten Ausbilder – übernehmen die Aufsichtspflicht der angemeldeten Kinder zu den Kurszeiten. Als Übergabeort ist der Ausgang der sich im Hallenbad befindlichen Umkleiden definiert.

(2) Erscheinen Kinder nicht pünktlich zur ausgeschriebenen Uhrzeit, so wird die Aufsichtspflicht erst mit Abgabe des Kindes am Lehrschwimmbecken übernommen. Ebenso wird die Aufsichtspflicht am Lehrschwimmbecken abgegeben, wenn Kinder den Kurs vorzeitig verlassen müssen.

§ 7 Lehrgangsänderungen

(1)  Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgangsorte, Zeiten oder Termine zu ändern. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, Lehrgänge insbesondere bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder bei Gründen, die er nicht zu verantworten hat (z. B. unvorhergesehene Sperrung/Schließung des Hallenbades) abzusagen. Über Änderungen informieren wir Sie über unsere Webseite und direkt über die von Ihnen hinterlegte Mailadresse. Regressansprüche sind max. auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt.

(2)  Aufgrund eines vorliegen Infektionsgeschehens oder sich ändernder gesetzlicher Vorgaben und Regelungen im Rahmen rechtlicher Verordnungen durch die Covid-19-Pandemie behält sich die DLRG Ortsgruppe Recklinghausen vor, angekündigte Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall schreiben wir Ihnen die bereits bezahlten Gebühren und Beiträge für einen späteren Kurs gut.

§ 8 Pandemieklausel

(1)  Mit einer Anmeldung bei einer Veranstaltung der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen verpflichtet der Teilnehmer sich, die unabhängig von der Veranstaltung geltenden Verordnungen, Erlasse und Regelungen des Bundes, des Landes NRW oder der Kommune zu befolgen.

(2)  Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Infektionsschutz während der Veranstaltung mit bestem Wissen und Gewissen zu verfolgen.

(3)  Die Regelungen zur Durchführung der Kinderanfängerschwimmkurse können sich kurzfristig und je nach Infektionsgeschehen ändern. Die Ortsgruppe Recklinghausen behält sich vor Schutzregelungen über dem gesetzlichen Standard auszurufen – dazu gehören die Maskenpflicht oder das Vorlegen eines negativen Schnelltestnachweises.

 

Recklinghausen, den 17.08.2022

Anmeldekonditionen Rettungsschwimmausbildung

Mit der Anmeldung zu einem unserer Kurse oder Seminare erkennen Sie folgende Anmeldebedingungen vollständig an.

§ 1 Anmeldung

(1)  Anmeldungen sind verbindlich. Falls Sie an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, namentlich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dieser kann - soweit entsprechende Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt sind (z. B. Alter, fachliche Qualifikation, ...) - ohne Umbuchungsgebühren Ihren Platz übernehmen.

(2)  Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung sowie bei kostenpflichtigen Veranstaltungen die notwendigen Zahlungsinformationen. Die jeweiligen Gebühren sind innerhalb von 5 Tagen – in jedem Fall jedoch vor Seminarbeginn – auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristiger Überweisung (< 2 Tage vor Beginn) bringen Sie bitte eine entsprechende Quittung zur Veranstaltung mit oder senden Sie uns eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges / Bericht der Überweisung aus dem Onlinebanking kurzfristig per E-Mail zu.

(3)  Erfolgt Ihre Überweisung nicht innerhalb der angegebenen Frist, behalten wir uns vor, Sie ohne weitere Information von der Kursliste zu streichen und andere Teilnehmer aufrücken zu lassen. Sie werden über die Abmeldung von uns per E-Mail informiert. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Falls der Kurs dann ausgebucht ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine Teilnahme sondern landen zunächst auf einer Warteliste.

(4)  Auf Wunsch können wir Ihnen nach Zahlungseingang eine verbindliche Anmeldebestätigung zusenden. Dies ist für einige Bewerbungsverfahren (Polizeidienst) ein hilfreiches Dokument. Details klären Sie bitte mit der zuständigen Bewerbungsstelle.

(5)  In Ausnahmefällen (Übernahme der Lehrgangsgebühren durch einen Träger oder ein Unternehmen; sehr kurzfristige Buchung eines freien Platzes), die Sie unbedingt vorher mit uns abstimmen, ist auch eine Bezahlung per Rechnung oder in bar bei Kursbeginn möglich.

§ 2 Teilnehmerzahl

(1)  Falls die in der Kursausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, fällt dieser Kurs aus oder die Teilnehmer werden einem anderen zeitgleich stattfindenden gleichwertigen Kurs zugeordnet. Bei Kursausfall erstatten wir die gezahlte Lehrgangsgebühr inkl. der in diesem Zusammenhang entstandenen Mitgliedsgebühren nach Rücksprache (Wir benötigen dazu Ihre Bankverbindung.) unverzüglich zurück. 

§ 3 Minderjährige Teilnehmer

(1)  Minderjährige Teilnehmer müssen bei Kursbeginn eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorlegen.

§ 4 Ermäßigungen

(1)  Sofern nichts anderes vereinbart, gilt grundsätzlich der ausgewiesene Preis der Veranstaltung.

(2)  Teilnehmer aus anderen DLRG Gliederungen und aus anderen Recklinghäuser Schwimmsportvereinen erhalten Sonderkonditionen (bitte anfragen).

§ 5 Voraussetzungen

(1)  Teilnehmer von Kursen und Veranstaltungen müssen Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Recklinghausen sein. In der Regel erfolgt mit der Kursanmeldung automatisch eine Mitgliedsanmeldung bis zum Ende des Kalenderjahres. Die Kosten dafür sind automatisch in der Lehrgangsgebühr enthalten und entfallen bei bereits bestehender Mitgliedschaft in der Ortsgruppe Recklinghausen. Die Abwicklung der Mitgliedschaft erfolgt automatisch zu Kursbeginn.

(2)  Die Voraussetzungen sind in der Regel vor Lehrgangsbeginn zu erfüllen. Alle Nachweise müssen spätestens am ersten Lehrgangstag mitgebracht werden. Ersatzweise können sie auch vorab per E-Mail oder über das für angemeldete Teilnehmer freigeschaltete Mobilportal hochgeladen werden. Zugangsdaten erhalten Sie in Ihrer Anmeldebestätigung. Ausnahmen müssen vor der Seminarbuchung mit dem jeweiligen Kursleiter abgestimmt werden.

(3)  Weiter muss der Teilnehmer am ersten Tag folgende Dokumente vorlegen, um seinen Anspruch auf den gebuchten Platz wahrnehmen zu können:

  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • Ausweisdokument

(4)  Ausbildungen finden nicht statt, wenn die Nutzungsgenehmigung durch die Stadt Recklinghausen oder andere Stellen widerrufen wird. Der Kurs wird vom Veranstalter abgesagt und die Teilnehmergebühren werden zurückerstattet oder auf Wunsch für einen zeitnahen Folgekurs unverbindlich „geparkt“.

§ 6 Zahlungsverkehr

(1)  Die Zahlung der Teilnehmergebühren hat, wie in der Ausschreibung gefordert, zu erfolgen. Sollte es Probleme wegen kurzfristiger Anmeldungen etc. geben, ist dieses mit dem Lehrgangsleiter zu besprechen. Kontodaten finden Sie hier. Bei Überweisungen ist grundsätzlich als erster Verwendungszweck die in der Bestätigungsmail angegebene 8-stellige Anmelde-ID anzugeben. Sollte ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheinen oder die geforderten Voraussetzungen erfüllen, fallen weiterhin die gesamten Lehrgangskosten an.

(2)  Alle Kosten, die außerhalb des Lehrgangs – bspw. durch Reisen, zusätzliche Verpflegung oder Übernachtungen – entstehen, haben die Teilnehmer selbst zu tragen.

§ 7 Lehrgangsänderungen

(1)  Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgangsorte, Zeiten oder Termine zu ändern. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, Lehrgänge, insbesondere bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder bei Gründen, die er nicht zu verantworten hat (z. B. unvorhergesehene Sperrung/Schließung des Hallenbades) abzusagen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen bereits gezahlte Teilnahmegebühren inkl. der in diesem Zusammenhang entstandenen Mitgliedsgebühren umgehend zurück. Über Änderungen informieren wir Sie über unsere Webseite und direkt über die von Ihnen hinterlegte Mailadresse. Regressansprüche sind max. auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt.

(2)  Aufgrund eines vorliegenden Infektionsgeschehens oder sich ändernder gesetzlicher Vorgaben und Regelungen im Rahmen rechtlicher Verordnungen durch die Covid-19-Pandemie behält sich die DLRG Ortsgruppe Recklinghausen vor, angekündigte Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die bereits bezahlten Gebühren und Beiträge kurzfristig zurück. Falls nach Ihrer Anmeldung die Zugangsregelungen zu Bädern oder Ausbildungsräumen durch uns oder andere Stellen insoweit verschärft werden, dass diese von Ihnen nicht erfüllt werden, haben Sie ein außerordentliches Rücktrittsrecht.

§ 8 Rücktritt von der Kursanmeldung

(1)  Der Rücktritt von einer Anmeldung muss in Textform (E-Mail oder Brief) an die DLRG Ortsgruppe Recklinghausen erfolgen.

(2)  Bei einem Rücktritt vor dem ausgeschriebenen Kursbeginn ist die im Rahmen der Kursanmeldung eingegangene Jahresmitgliedschaft nicht rechtskräftig. Die entsprechende Gebühr wird somit erstattet.

(3)  Bei einem Rücktritt mit Stichtag 0:00 Uhr des ausgeschriebenen Kursbeginns werden wie folgt erstattet.

  • bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn werden 100 % der Kursgebühr erstattet.
  • bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr erstattet.
  • innerhalb der letzten 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr

(4) Kursgebühr in Absatz 3 ist die ausgeschriebene Lehrgangsgebühr abzüglich der Gebühr für die Jahresmitgliedschaft.
 

Recklinghausen, den 19.01.2023

Anmeldekonditionen Ferienfreizeit Westkapelle 28. Juli bis 4. August 2023

Mit der Anmeldung zur Ferienfreizeit Westkapelle vom 28. Juli bis 4. August 2023 erkennen wir folgende Bedingungen an:

  • Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Teilnehmer mit Privat-PKW der Betreuer bzw. Bullis des Stadtsportverbandes nach Westkapelle fahren sowie in den Niederlanden vor Ort unterwegs sind.
  • Wir sind damit einverstanden, dass sich mein/unser Kind in Kleingruppen von mindestens 3 Personen vor Ort bewegen darf (gilt nur für die Jugendfreizeit).
  • Sofern Allergien bestehen oder Medikamente eingenommen werden, informieren wir die Betreuer vor der Freizeit schriftlich hierüber.
  • Sofern bei der Ernährung bestimmte Regeln (Unverträglichkeiten, kein (Schweine-) Fleisch…) beachtet werden müssen, teilen wir dies im Vorfeld mit.
  • Bei massivem Fehlverhalten verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, mein/unser Kind vorzeitig abzuholen.
  • Ich schicke mein/wir schicken unser Kind nur dann mit zur Freizeit, wenn es zum Zeitpunkt der Abreise nach meinem/unserem Kenntnisstand frei von ansteckenden Krankheiten ist und sich nicht in Quarantäne befindet. Sofern entsprechende Erkrankungen vorliegen, eine Quarantäne angeordnet ist oder mein/unser Kind aus anderen Gründen nicht mitfahren kann, trage ich/tragen wir die Kosten der Freizeit, falls sich - unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen - durch uns kein Ersatzteilnehmer finden lässt. 
    Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, da wir kostendeckend kalkulieren und den übrigen Teilnehmer*innen aufgrund von Absagen keine Mehrkosten zumuten wollen.
  • Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir bei einer Corona-bedingten Absage der Fahrt für den genannten Zeitraum keinen Anspruch auf anderweitige Betreuung meines/unseres Kindes haben. In diesem Fall erhalten wir lediglich den gezahlten Reisepreis zurück. Wir haben keinen Anspruch auf weitergehende Entschädigungen.

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